Aus sicherheitstechnischen Gründen hat der Verbraucher beim Umgang mit Druckgasen und Druckgasbehältern eine Reihe von Vorschriften und Regeln zu beachten, zum Beispiel

  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und die dazu erlassenen Verordnungen (wie z.B.: VEXAT, AMVO, GKV 2018)
  • Gefahrgutvorschriften (GGBG, ADR)
  • EG Richtlinie für Transportable Druckgeräte, 99/36/EG (TPED)
  • Chemikaliengesetz 1996  und die dazu erlassenen Verordnungen ( wie z.B.: GiftV)
  • Technische Richtlinien vorbeugender Brandschutz
  • relevante Normen (z.B. ÖNORM 7379 für die Lagerung von Gasflaschen)

Durch unseren Kunden-Service erhalten Sie diverse Merkblätter mit Hinweisen zu

  • Transport
  • Lagerung
  • Entleerung
  • Prüfung

von Behältern sowie zum Umgang mit Druckgasen.

Gemäß Gefahrstoffverordnung muss Air Liquide Sie als Anwender über die Gefahren informieren, die von den gelieferten Stoffen und Zubereitungen ausgehen, sofern diese als Gefahrstoffe gelten. Stoffe und Zubereitungen sind reine Gase und Gasgemische!

Unser Service für Sie

  • Kennzeichnung des Druckgasebehälters durch Farbe und Produktlabel
  • Übergabe oder Download des entsprechenden Sicherheitsdatenblattes
  • Übergabe der Sicherheitsinformationen des Industriegaseverbands (ÖIGV)
  • Durchführung von Sicherheitstrainings für Ihr Personal